Vom Arbeitsplatz zurück in die Abhängigkeit?
Seit 12. Juni 2026 gelten neue Regeln im österreichischen Asyl- und Beschäftigungsrecht. Besonders schwer nachvollziehbar ist für uns: Wird ein Asylantrag erstinstanzlich abgelehnt und dagegen ein Rechtsmittel erhoben, können grundsätzlich keine neuen Beschäftigungsbewilligungen mehr erteilt werden – schlimmer noch: auch eine Verlängerung einer bestehenden Bewilligung ist nicht mehr möglich.
Was bedeutet das in der Praxis?
Ein Mensch lernt Deutsch, findet Arbeit, verdient sein eigenes Geld, zahlt Sozialversicherungsbeiträge, zieht vielleicht in eine eigene Wohnung und braucht keine staatliche Unterstützung mehr. Dann kommt eine negative erstinstanzliche Entscheidung – gegen die ein Rechtsmittel möglich ist – und plötzlich droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Auch ein bereits erworbener Anspruch auf Arbeitslosengeld – wohlgemerkt durch Einzahlung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen – fällt weg.
Vom eigenständigen Arbeitnehmer, der eigenständigen Arbeitnehmerin zurück in die Grundversorgung.
Wir vom Verein „Mondseeland hilft“ erleben seit Jahren, was Integration tatsächlich bedeutet: Deutsch lernen. Arbeit finden. Eigenständig werden. Wir unterstützen Menschen bei Sprache, Ausbildung, Arbeitssuche, Bewerbungen und Wohnungssuche. Für dieses Engagement wurden wir 2023 mit dem OÖ. Landespreis für Integration ausgezeichnet.
Umso unverständlicher ist eine Regelung, die genau jene Menschen trifft, die nicht herumsitzen und das Verfahren abwarten, es trifft jene, die den Weg in die Selbsterhaltung bereits geschafft haben.
Dabei fehlen in Österreich Arbeitskräfte. Auch bei uns im Mondseeland sind Gastronomie, Hotellerie, Handwerk und Produktion auf Mitarbeiter angewiesen. Viele wenden sich mittlerweile an uns mit der Bitte um Empfehlung passender engagierter Asylwerber. Jetzt kann jemand, der bereits arbeitet und seinen Lebensunterhalt selbst verdient, wieder aus dem Arbeitsleben gedrängt werden, den Arbeitgebern dadurch wieder entzogen werden.
Welches Signal soll davon ausgehen?
Natürlich braucht Österreich klare Asylverfahren. Eine negative Entscheidung muss ernst genommen werden. Aber solange ein Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, stellt sich die Frage: Warum muss ausgerechnet die Erwerbsarbeit zum Kollateralschaden werden?
Wir fordern keine Aufenthaltsgarantie und keinen Verzicht auf ein funktionierendes Asylsystem. Wir fordern eine vernünftige Lösung für Menschen, die bereits legal arbeiten und sich ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren.
Denn was wir täglich erleben, ist eigentlich ganz einfach:
Arbeit integriert. Deutsch integriert. Eigenverantwortung integriert.
Wer Integration durch Arbeit fordert, darf Menschen, die arbeiten wollen und können, nicht daran hindern.
Mag. Helga Gumplmaier, Integrationsbeauftragte, Zell am Moos
Verein „Mondseeland hilft“







